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Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel:
EIBA Industriebedarf betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.eiba-industriebedarf.de eine Homepage und bietet seinen Kunden auf diesen Websites insbesondere Produkte für den Industriebedarf bzw. Handwerk an.
1. Vertragsgrundlagen Bei allen Verträgen, die der Kunde mit EIBA Industriebedarf abschließt, gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung an. Vertragssprache ist Deutsch. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
2. Angebot und Vertragsschluß EIBA Industriebedarf schließt Verträge auuschließlich mit Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von EIBA Industriebedarf angenommen wurde, ist EIBA Industriebedarf binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
2.1 Die schriftlich, fernmündlich, per Internet-Auktion oder per Email erteilten Bestellungen des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich eine Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware innerhalb dieser Wochenfrist zustande.
2.2 Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden von EIBA Industriebedarf unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, mitgeteilt. Sollte EIBA Industriebedarf nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei der EIBA Industriebedarf verfügbar ist oder aus rechtlichen oder markttechnischen Gründen nicht geliefert werden können, kann die EIBA Industriebedarf entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten, im Übrigen gelten die §§ 434 Abs. 3, 475 Abs. 1 BGB. Bereits erhaltene Zahlungen wird EIBA Industriebedarf umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch EIBA Industriebedarf oder den Kunden erstatten.
2.3 Die Angebote von EIBA Industriebedarf sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
2.4 Teillieferungen sind zulässig.
3. Rückgaberecht / Widerruf
3.1.Private Endverbraucher haben innerhalb von 14 Tagen das Recht ihre auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Die Frist beginnt mir Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Widerruf und Rücksendung der Ware sind zu richten an:
EIBA Industriebedarf
Birkleite 14
96237 Ebersdorf
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von nach Kundenwünschen angefertigten Waren oder bei Waren die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. Ferner nicht bei Software, soweit die gelieferten Datenträger entsiegelt oder benutzt wurden. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann, trägt der private Endverbraucher die Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Der private Endverbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware per Paket Versand werden kann. Anderenfalls wird die Ware abgeholt. Bei Warenwerten bis zu EUR 40,00 trägt der Kunde die Kosten der Warenrücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der von ihm bestellten. Beträgt der Warenwert mehr als EUR 40,00, übernimmt EIBA Industriebedarf die Kosten für die Rücksendung der Ware. In diesem Fall übersendet EIBA Industriebedarf dem Kunden entweder vorab einen Paketaufkleber in Form einer "Freeway-Marke" oder der Kunde versendet das Packet "frei" an EIBA Industriebedarf. Verwendet ein Kunde eine ihm übersandte "Freeway-Marke" nicht für die Rücksendung an EIBA Industriebedarf, so kommt eine anderweitige Erstattung der Rücksendekosten nicht in Betracht.
Kann die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann, trägt der private Endverbraucher.
3.2 Die Ware ist in einem einwandfreien Zustand einschließlich aller unbeschädigten Verpackungsteile und in einem versicherten Postpaket an EIBA Industriebedarf zurückzusenden. Eine unversicherte Versandart kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um Kleinteile oder Waren von geringerem Wert handelt, die dem Kunden auch von EIBA Industriebedarf nicht mit Paket zugesandt wurden.
3.4 Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht bei Verträgen über die
Lieferung von Waren, die nicht auf den Websites von EIBA Industriebedarf angeboten und im Sortiment von EIBA Industriebedarf nicht gefährt, sondern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden extra für ihn bestellt werden oder die nach Vorgaben des Kunden hergestellt oder bearbeitet worden sind,
Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind sowie Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
4. Erstattung des Kaufpreises bei Rückgabe
4.1 Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Rückerhalt der Ware wird EIBA Industriebedarf die Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie der ggf. angefallenen Kosten für die Rücksendung vornehmen. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit der Rücksendung, seine Kontoverbindung bekannt zu geben.
4.2 Eine Erstattung der vom Kunden für die Zusendung der Ware an ihn gezahlten Versandkosten erfolgt nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Gewährleistungsfall.
4.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Wert der Ware durch Gebrauch, der über die übliche Prüfung der Ware, wie sie dem Kunden auch in einem Ladengeschät möglich gewesen wäre, hinausgeht, durch Beschädigung der Ware oder ihrer Verpackung oder durch sonstige Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, gemindert ist. In diesem Fall wird EIBA Industriebedarf einen im Einzelfall angemessenen Abzug für die Wertminderung vornehmen. Sollte die Wertminderung des Kaufgegenstandes so erheblich sein, daß EIBA Industriebedarf ein Wiederverkauf der Ware unmöglich oder nur mit unvertretbaren Verlusten möglich ist, ist eine Rücknahme der Kaufsache grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Preise und Versandbedingungen
5.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt EIBA Industriebedarf vorbehalten.
5.2 Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar, soweit die Ware nicht als "Gelegenheit" der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 2 UStG unterliegt oder soweit nicht aus anderen Gründen - z.B. bei Kommissionsgeschäften - ein separater Ausweis ausgeschlossen ist. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.
5.3 Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet.
5.4 Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein Termin zur Abholung der Ware gegen Barzahlung vereinbart werden.
5.5 Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen ab Zahlungseingang. Über etwaige Verzögerungen wird der Kunde von EIBA Industriebedarf unterrichtet.
5.6 Mit Eingang der Bestellung wird die Ware von EIBA Industriebedarf für den Kunden reserviert. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von einer Woche ab Vertragsabschluß, so behält sich EIBA Industriebedarf eine anderweitige Verfügung über die Ware vor. Das Sammeln mehrerer Käufe ist auch nur innerhalb dieser Zeit möglich.
5.7 Die Ware wird im Regelfall als versichertes Paket geliefert. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine andere, nicht versicherte Versendungsart, so wird EIBA Industriebedarf diese auf das ausschließliche Risiko des Kunden durchführen. Soweit es sich um Kleinteile oder Teile von geringem Wert handelt, wird EIBA Industriebedarf die im Einzelfall für den Kunden jeweils günstigste Versandart wählen, es sei denn der Kunde verlangt auch in diesem Fall die Versendung der Ware als versichertes Paket.
5.8 Hat der Kunde in der Frist von Ziffer 7.7 mitgeteilt, daß die Ware auf dem Versandweg beschädigt oder verlorengegangen ist, so wird EIBA Industriebedarf unverzüglich Ersatzansprüche gegenüber dem Verursacher anmelden oder Nachforschungsanträge hinsichtlich des Verbleibs der Ware stellen. EIBA Industriebedarf ist nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
Sollte im Ausnahmefall eine Lieferung aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden nicht gegen Vorkasse erfolgen, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Vor Eigentumsübergang ist der Kunden zu Verfügungen über die Ware nicht berechtigt. Solange EIBA Industriebedarf noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde EIBA Industriebedarf unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.
7. Gewährleistung
7.1 Gemäß § 437 BGB hat der Kunde bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. er kann nach seiner Wahl die Nachbesserung der gelieferten Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Kunde die getroffene Wahl EIBA Industriebedarf in deutlicher Form mitzuteilen. Erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen von EIBA Industriebedarf stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag, zu.
7.2 Entscheidet sich der Kunde bei defekter Neuware für eine Nachbesserung (Reparatur), so hat er die Ware auf Verlangen von EIBA Industriebedarf - zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung des Gewährleistungsfalls - unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden von EIBA Industriebedarf unverzüglich mitgeteilt wird. EIBA Industriebedarf erstattet dem Kunden die hierbei anfallenden Versandkosten, sofern der Hersteller nicht selbst eine Erstattung vornimmt.
7.3 Gewährleistungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen bei Waren, die ausschließlich als historische Sammlerstücke ohne Funktionsgarantie verkauft und als solche bezeichnet werden.
7.4 Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilt EIBA Industriebedarf nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware dar.
7.5 EIBA Industriebedarf ist berechtigt, Leistungen aus Gewährleistung davon abhängig zu machen, daß der Kunde die schadhafte Ware zuvor an EIBA Industriebedarf oder den Hersteller zurücksendet und eine Überprüfung der Reklamationen ermöglicht. Stellt sich heraus, daß ein Fehler trotz eingehender Prüfung nicht feststellbar ist oder stellt sich heraus, daß der Fehler vom Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dem Kunde wird die Ware dann in defektem Zustand zurückgesandt, es sei denn er hat sich zuvor schriftlich zur Übernahme der Reparatur- und Versandkosten bereit erklärt.
7.6 Als Garantienachweis genügt die Vorlage einer Rechnungskopie.
7.7 Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie EIBA Industriebedarf vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.
8. Haftung
Eine über die Regelungen in Ziffer 7 hinausgehende Haftung von EIBA Industriebedarf für unmittelbare oder mittelbare Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig - ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder auf dem Fehlen zugesicherter Beschaffenheit.
9. Höhere Gewalt
Für den Fall, daß EIBA Industriebedarf die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist EIBA Industriebedarf für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Ist EIBA Industriebedarf die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
10. Sonstiges
10.1 Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 EIBA Industriebedarf wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.
10.3 Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.4 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980" ist ausgeschlossen.
10.5 Erfüllungsort ist der Firmensitz von EIBA Industriebedarf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Coburg, sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
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